/ Mobilität und Fahrzeuge / Fahrzeugbesitz / Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbeschreibung

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg

Eine Anhörung im Verwarnungs- und Bußgeldverfahren ist online (>>hier) möglich. 


Bürgerinnen und Bürger können selbst Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Stadt Ginsheim-Gustavsburg anzeigen.

Online-Verfahren

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 

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