⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Pflegestützpunkte (PSP)LeistungsbeschreibungEin Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.
Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote. Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bei Bedarf vermitteln das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg und der Pflegestützpunkt Groß-Gerau gegenseitig.VoraussetzungenSie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Welche Unterlagen werden benötigt?Keine Welche Gebühren fallen an?Keine Welche Fristen muss ich beachten?Keine Rechtsgrundlage§ 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). BemerkungenZu allen Fragen rund um das Thema „Pflege“ erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |