Leistungsbeschreibung

Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen oder der Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben oder die Erbin übergehen.

Wer seine Stellung als Erbe nachweisen will, benötigt einen Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen in öffentlich beglaubigter Form zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichtes, das zuständig für Fragen des Erbrechts ist.

Die Erbschaft unterliegt der Steuer. Diese bestimmt sich nach dem Erbschaftssteuergesetz.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Ortsgericht Ginsheim-Gustavsburg wird in folgenden Nachlassangelegenheiten aktiv:

  • Sterbefallanzeige:

    Das Ortsgericht nimmt bei jedem Sterbefall eine Sterbefallanzeige für das Amtsgericht auf. Die Angehörigen des Verstorbenen werden dazu vom Ortsgericht angeschrieben.

  • Nachlasssicherung von Amts wegen (z. B. wenn keine Erben vorhanden sind)

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 

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