⇑ / AbbruchgenehmigungVoraussetzungenGenehmigungspflichtige Abbrüche werden im Vollverfahren gemäß § 66 HBO geprüft. Neben den in diesem Verfahren üblicherweise zu prüfenden Inhalten liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung der Abbruch- und Entsorgungskonzepte. Über die Baugenehmigung hinaus können auch weitere Genehmigungen für Ihr Bauvorhaben erforderlich werden. Dies könnten zum Beispiel sein:
BearbeitungsdauerDie vorgesehene Genehmigungsdauer im Vollverfahren beträgt maximal 3 Monate. Eine Fiktion der Abbruchgenehmigung nach Fristablauf ist jedoch nicht gesetzlich geregelt. Enthalten in folgenden Kategorien
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