⇑ / Meldung nach dem HinweisgeberschutzgesetzLeistungsbeschreibungDas Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, hat den Zweck, Personen, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten in einer Behörde melden, Schutz und Unterstützung zu bieten. Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz können Sie Fälle von Korruption, Betrug, Diskriminierung, unethischem Verhalten und anderen schwerwiegenden Angelegenheiten melden, die das Wohl unserer Gemeinschaft beeinträchtigen könnten. Bitte nutzen Sie das online Formular um eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abzugeben. Dateianhänge |