⇑ / LeichenpassLeistungsbeschreibungFür die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt. Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen. Verfahrensablauf Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden. An wen muss ich mich wenden?An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an. RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |