⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Vollstationäre Heimbetreuung für Pflegeversicherte beantragenLeistungsbeschreibungAls pflegeversicherte Person haben Sie einen Anspruch auf Pflege in einem Pflegeheim oder einer anderen vollstationären Einrichtung, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit Ihres Falles nicht in Betracht kommt. Der Leistungsumfang umfasst neben den eigentlichen Pflegeleistungen auch soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Der monatliche Maximalbetrag, den Pflegekassen für vollstationäre Pflegeleistungen zahlen, richtet sich nach Ihrem Pflegegrad (Stand: 2021):
Meist liegen die Kosten der vollstationären Pflege über dem Betrag, den Ihre Pflegekasse übernimmt. Sie zahlen dann einen Eigenanteil. Dieser ist innerhalb einer Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad. Wenn Sie also beispielsweise Pflegegrad 5 haben, zahlen Sie den gleichen Betrag zu wie jemand mit Pflegegrad 2.
Die Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim können zwischen den einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedlich ausfallen. Außerdem tragen Sie selbst:
Wenn Sie selbst die zusätzlichen Kosten nicht tragen können, müssen Ihre Angehörigen dafür aufkommen. Kinder müssen jedoch erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von über EUR 100.000 zu den Kosten der Pflegeeinrichtung beitragen. Können auch Ihre Angehörigen die Kosten nicht übernehmen, erhalten Sie staatliche Unterstützung über das Sozialamt. Wenn Sie unter der Woche in einem Pflegeheim leben und am Wochenende von Angehörigen zuhause gepflegt werden, können Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, zum Beispiel Pflegegeld oder Pflegehilfsmittel, beantragen. Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl einer passenden Pflegeeinrichtung brauchen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder Ihren nächstgelegenen Pflegestützpunkt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät und unterstützt bei Betreuungsangeboten.Was sollte ich noch wissen? In einigen Bundesländern können Sie zusätzlich zu den Leistungen Ihrer Pflegekasse Pflegewohngeld beantragen. Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |