Beschreibung der Geschäftstätigkeit
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft Ginsheim-Gustavsburg
(KWG) wurde am 1. Januar 1991 in der Rechtsform eines Kommunalen Eigenbetriebes
nach dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz vom 09.06.1989 (GVBl. I Seite 154) gegründet.
§ 1 Abs. 2 der Eigenbetriebssatzung drückt den Zweck der KWG wie folgt aus: "Zweck des Eigenbetriebes ist es, Wohnungen gemäß §
2 des II. Wohnungsbaugesetzes zu errichten, zu betreuen und zu bewirtschaften.
Er kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben
übernehmen, insbesondere Grundstücke erwerben, belasten und in Ausnahmefällen
auch veräußern, sowie Erbbaurechte vergeben."
In den vergangenen Jahren wurden durch das Unternehmen im
Rahmen des Neubaus sowie der Sanierung und durch die laufende Instandhaltung
wesentliche Investitionen getätigt. Mit diesen Bauaufträgen hat das Unternehmen
einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilität der Beschäftigung, insbesondere
des heimischen Baugewerbes, geleistet. Als solventer Partner ist sie für die
Bauwirtschaft ein wichtiger Auftraggeber der Region. Hauptbestandteil der
Geschäftstätigkeit des Unternehmens war in den letzten Jahren die
Bestandserhaltung und die komplexe Modernisierung/Sanierung der Wohnhäuser im
Bestand. Weiterhin sind in den letzten Jahren im Neubaugebiet
"Ginsheim-Nord", in der Akazienstraße, in der Kolpingstraße sowie in
der Hermann-Löns-Allee Neubauobjekte mit Mietwohnungen errichtet worden.
Wohnungsbewirtschaftung
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft Ginsheim-Gustavsburg
bewirtschaftet in der Stadt Ginsheim-Gustavsburg einen Wohnungsbestand von rund
800 Mietwohnungen in 100 Häusern, bei 57.000 m² Wohnfläche, 450 Einstellplätzen
und 200 Garagen.
Betriebsleitung
Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebsleitern.
Davon ist ein Betriebsleiter nebenamtlich angestellt. Die Betriebsleitung
leitet den Eigenbetrieb aufgrund der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
und der Betriebskommission in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, soweit
nicht durch die Hessische Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz oder diese
Satzung etwas anderes bestimmt ist. Ihr obliegt insbesondere die laufende
Betriebsführung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses,
des Anlagennachweises, des Lageberichts und der Erfolgsübersicht und des
Jahresberichts sowie die Zwischenberichterstattung. Sie hat den Eigenbetrieb
wirtschaftlich und sparsam zu führen.
Betriebskommission
Die Betriebskommission besteht aus 12 Mitgliedern; den
Vorsitz führt der Bürgermeister der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Die
Betriebskommission überwacht die Betriebsleitung und bereitet die nach dem
Eigenbetriebsgesetz und dieser Betriebssatzung erforderlichen Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vor.