⇑ / Ausweise und Dokumente / Urkunden und Bescheinigungen / Alters- und EhejubiläenLeistungsbeschreibungDer Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen: Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt. Weitere Informationen unter folgendem Link:
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Gratulationen durch die Stadtverwaltung Gratuliert wird
Aus Datenschutzgründen erfolgt keine Veröffentlichung der Jubiläen in der Presse. Welche Unterlagen werden benötigt?Zur Beantragung der Urkunden werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sofern der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wurde (Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG) oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt, fertigt auf Antrag die Wohnsitzgemeinde die Urkunden selbst aus oder fordert diese bei der Hessischen Staatskanzlei an. Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben. Responsible EmployeesResponsible DepartmentContained in the following categories |