/ Abfall: Hausmüll entsorgen

Leistungsbeschreibung

Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


In die Graue Tonne (Restmüll) gehören:

  • Kehricht
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche
  • Windeln
  • Binden
  • Watte
  • verschmutzte Verpackungsabfälle (z.B. Käse-/Wurst-/Fleischpapier, Pizzakartons)
  • Dosen oder Becher mit Öl- oder Lebensmittelresten
  • Glühbirnen (Energiesparlampen gehören zum Sondermüll)
  • Geschirr
  • Keramik
  • Tongefäße
  • verschmutzte Textilien
  • Pinsel
  • Rollen
  • Tapetenabfälle
  • gehärtete Dispersions- und Anstrichfarben
  • fotosbeschichtete Papiere 
  • Fußmatten
  • Teppichfliesen
  • Fußleisten
  • Streumittelreste, Hundekot, Katzenstreu

Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.

Dateianhänge

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 

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