Leistungsbeschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg bittet um Ihre Mithilfe. Sollten Sie Müllablagerungen sehen, teilen Sie uns den Standort mit, damit wir die Abfälle schnellstens entsorgen können.
 
Hinweise, wer den Müll illegal entsorgt hat, nehmen wir ebenfalls gerne entgegen (z. B. Autokennzeichen), wir können dann rechtliche Schritte gegen den Verursacher einleiten.

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