/ Abfall: Sperrmüll

Leistungsbeschreibung

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Anmeldung/Abfuhr von Sperrmüll

Die Sperrmüll-Abfuhr findet alle zwei Wochen statt. 

Die Anmeldung erfolgt über eine Sperrmüllkarte. Jeder Haushalt erhält vier Sperrmüllkarten für vier kostenlose Abfuhren pro Jahr. Die Anmeldung muss bis spätestens montags vor dem entsprechenden Abfuhrtermin in einem der beiden Rathäuser bzw. Bürgerbüros abgegeben oder in den jeweiligen Briefkasten geworfen werden. Bei Postsendungen bitte beachten, dass die Karte ausreichend frankiert ist und spätestens montags eingeht. Sperrmüllkarten, die später bei der Stadt eingehen, können erst bei der nächsten Abfuhr berücksichtigt werden.

Online ist eine Anmeldung über die städtische Homepage im Abfallkalender möglich.
 
Der Sperrmüll ist an dem zum Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand ab 6.30 Uhr zur Abfuhr bereitzustellen.

Bitte beachten Sie die Termine im Abfallkalender.


Was ist Sperrmüll?

Sperrige Abfälle sind bewegliche Gegenstände aus Haushalten, die aufgrund ihres Volumens nicht in den zugelassenen Abfallbehältern untergebracht werden können.

Zum Sperrmüll gehören

  • Möbelstücke (z. B. Tische, Stühle, Schränke, Betten)
  • Matratzen, Bettdecken
  • Körbe, Koffer und Eimer
  • Fahrräder
  • Ölöfen (sauber)
  • Teppiche, Bodenbeläge (PVC, Linoleum, etc.)
  • Wäschespinnen
  • Kinderwagen

Nicht zum Sperrmüll gehören

  • Fenster und Türen (Türblätter)
  • Sonnenmarkisen, Rollladen
  • Dielenbretter, Baumaterialien
  • Zäune, Gartenhäuschen
  • Kfz-Teile, Reifen
  • Heizkörper (fest installierte)
  • Parkett, Laminat
  • Bauschutt
  • Elektrokleingeräte (z. B. Toaster)
  • kleinere Haushaltsgegenstände (z. B. Geschirr)
  • Tapetenreste
  • Plastiksäcke mit Kleinkram
  • Elektronikschrott (z. B. Trockner, E-Herde, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlgeräte)


Grundsätzlich dürfen Einzelgegenstände, die zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden, das Höchstgewicht von 50 kg Gewicht und 2 cbm Rauminhalt nicht überschreiten. 

Die Gesamtmenge pro Abfuhr darf nicht mehr als 250 kg und 5 cbm Rauminhalt betragen.

Dateianhänge

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 

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