⇑ / Partnerschaft und Familie / Adoption und Pflegekinder / Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegenLeistungsbeschreibungNach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen. Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus. VerfahrensablaufWenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen der Annehmenden:
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
RechtsbehelfGegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |