⇑ / Partnerschaft und Familie / Adoption und Pflegekinder / Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragenLeistungsbeschreibungMöchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen. VerfahrensablaufSie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen. An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. Welche Unterlagen werden benötigt?sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren Welche Gebühren fallen an?Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Rechtsgrundlage
RechtsbehelfSollten Sie mit einer Entscheidung des Standesamtes nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Amtsgericht wenden. (§ 49 Abs. 1; § 50 Personenstandsgesetz). Für die Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben. Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |