⇑ / Sterbefall und Nachlass / Todesfall / BestattungLeistungsbeschreibungBei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Die Mitarbeiter des Friedhofs- und Bestattungswesens der Stadt Ginsheim-Gustavsburg informiert über Bestattungen und begleitet diese.
Weitere Informationen zu Friedhöfen, Bestattungen und Grabformen sind hier erhältlich. Zusätzlich sind dort folgende Anträge erhältlich:
Nur für Gewerbetreibende:
Welche Gebühren fallen an?Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an. RechtsgrundlageDateianhänge
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