⇑ / Elterngeld/Elterngeld PlusLeistungsbeschreibungDas Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Das Basiselterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Antragsformulare sind in den Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg erhältlich.Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?keine RechtsgrundlageBemerkungenServicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Tel.: +49 30 201 791 30, Mo-Do von 9.00 – 18.00 Uhr
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