Dienstleistungen & Aufgaben
Zu den wesentlichen Dienstleistungen und Aufgaben des Eigenbetriebs Servicebetrieb Bauhof (SBB) gehören unter anderem:
- die Pflege der städtischen Grünanlagen,
- die Pflege und Unterhaltung der städtischen Spielplätze sowie der Sport- und Freizeitflächen,
- die Straßenreinigung und der Winterdienst,
- die Pflege der beiden Friedhöfe,
- die Durchführung von Bestattungen,
- die Unterhaltung städtischer Gebäude.
Die Betriebsleitung hat bei ihrer Aufgabenerledigung stets auch die
Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebs im Blick. Dies bringt nicht nur
die Vorgabe des Eigenbetriebsgesetzes mit sich, sondern auch die
Tatsache, dass sich der Eigenbetrieb SBB an den Gegebenheiten des
Marktes orientieren muss, um auch weiterhin Aufträge von der Stadt, von
denen er zu über 90 % abhängig ist, zu erhalten.
Struktur des Betriebs
Der Servicebetrieb Bauhof ist ein rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.
Zum 1. Januar 1999 wurde der Bauhof aus dem Haushaltsplan der Stadt
ausgegliedert und als Eigenbetrieb konstituiert. Er verfügt über einen
eigenen Wirtschaftsplan, der eine von den übrigen Stadtfinanzen
getrennte eigene Betrachtung und Steuerung ermöglicht. Die rechtlichen
Grundlagen bilden die Hessische Gemeindeordnung, das Hessische
Eigenbetriebsgesetz und die von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossene Eigenbetriebssatzung.
Die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs SBB werden vom
hauptamtlichen Betriebsleiter geführt. Daneben gibt es eine
Betriebskommission, die sich nach der Eigenbetriebssatzung wie folgt
zusammen setzt:
- Bürgermeister als Vorsitzender
- zwei weitere Mitglieder des Magistrats
- fünf Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
- zwei Mitglieder des Personalrates
- zwei sachkundige Bürger
Die Betriebskommission überwacht die Betriebsleitung und bereitet
die nach dem Eigenbetriebsgesetz und dieser Betriebssatzung
erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor. Oberstes
Beschlussorgan ist die Stadtverordnetenversammlung.