⇑ / Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - ErlaubnisLeistungsbeschreibungWenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen. Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen. Welche Gebühren fallen an?Verfahrenskosten Welche Fristen muss ich beachten?Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung Rechtsgrundlage§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) Forms |