⇑ / Straußwirtschaft anzeigenLeistungsbeschreibungIm Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich. VerfahrensablaufMit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:
Voraussetzungen
Hinweis: Welche Gebühren fallen an?Es fallen keine Kosten oder Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten?Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen. RechtsgrundlageAnträge / FormulareFür die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren. Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen Online-VerfahrenResponsible EmployeesResponsible Department |