⇑ / Zweitwohnung / NebenwohnungLeistungsbeschreibungWenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
VoraussetzungenBei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen. Welche Unterlagen werden benötigt?Bestätigung des Wohnungsgebers Welche Gebühren fallen an?Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer. Welche Fristen muss ich beachten?Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden. Rechtsgrundlage
DateianhängeZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |