⇑ / MeldebestätigungLeistungsbeschreibungEine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden. Sie ist gebührenfrei und dient dem Nachweis der An- bzw. Abmeldung.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Zusätzlich ist in den Bürgerbüros eine Haushaltsbescheinigung erhältlich.Welche Unterlagen werden benötigt?
RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Sie können in Ihrer Meldebehörde außerdem folgende Bescheinigungen beantragen:
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