Landtagswahl 2023 - Briefwahl beantragen

Landtagswahl 2023 - Bild: Tim Reckmann (CC BY 2.0)
 

Informationen zur Briefwahl

anlässlich der Landtagswahl am 8. Oktober 2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger ab Montag, 28. August 2023, 0.00 Uhr, bis Mittwoch, 4. Oktober 2023, 24 Uhr, die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

>> hier gehts zum Briefwahlantrag (Wahlscheinantrag)


Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Stadt eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Sollten Sie bis zum 17. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Gustavsburg (Telefon: 06134/585-211) oder Bürgerbüro Ginsheim (Telefon: 06144/20-211).

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.


Haben Sie Fragen?

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Wahlamt Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Frau Agce Aksu
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg

Tel.: 06134/585-371
E-Mail: wahlamt@gigu.de

 

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen