Bundestagswahl 2025: Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen)Informationen zur BriefwahlAnlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Hierfür ist es erforderlich, im Wählerverzeichnis seiner Stadt eingetragen zu sein. Darüber wird man mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Sollte man bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, sollte man sich an die Bürgerbüros in Gustavsburg oder Ginsheim wenden: Tel.: 06144/20-211. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Es gilt zu beachten, dass Wahlscheine mit den Briefunterlagen erst dann verschickt werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach aktuellem Stand wird dies ab Anfang Februar 2025 der Fall sein. Für evtl. Rückfragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung. Hier geht es zum Briefwahlantrag (Wahlscheinantrag)
Tel.: 06134/585-371 |