Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen / einer Ortsgerichtsschöffin

Beim Ortsgericht Ginsheim-Gustavsburg ist das Amt einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöffen neu zu besetzen. Das Aufgabengebiet der Schöffin/des Schöffen umfasst die Mitwirkung bei Nachlasssicherungen und Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden.

Die Ortsgerichte unterstehen der Fachaufsicht des Amtsgerichtes. Die Mitglieder des Ortsgerichts werden auf Vorschlag der Stadt vom Direktor des Amtsgerichts für zehn Jahre ernannt. 

Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die im Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. Vorzugsweise sollten sie mit Schätzungen von Grundstücken vertraut, ortskundig und nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Ehrenbeamte müssen gemäß § 31 Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Interessierte Bürger*innen, die die Voraussetzungen erfüllen, können sich bis zum 31. Oktober 2025 beim Magistrat der Stadt Ginsheim-Gustavsburg, Fachbereich "Verwaltungsleitung, Gremien und Kultur", Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, schriftlich unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und -ortes, der Anschrift, des derzeit ausgeübten Berufes sowie der Staatsangehörigkeit und eines Telefon- bzw. E-Mail-Kontaktes, bewerben.

Weitere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite www.ortsgericht.de zu finden. Für nähere Auskünfte und Informationen steht Frau Schorr unter der Telefonnummer 06144 / 20-182 oder per E-Mail: schorr@gigu.de zur Verfügung. 

 

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