ASP noch längst nicht überwundenMit nachfolgender Pressemitteilung appelliert der Kreis Groß-Gerau an die Bevölkerung, weiter auf die Regeln zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest zu achten. KREIS GROSS-GERAU – Nach außen erscheint alles wieder ruhig und wie vorher, in der Bevölkerung wird kaum noch darüber gesprochen - aber der Eindruck täuscht: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Kreis Groß-Gerau und den Nachbarkreisen ist noch längst nicht vorbei. Die Kadaversuche geht unvermindert weiter und täglich werden neue Fälle der Viruserkrankung bei Wildschweinen gemeldet. Derzeit häufig aus dem Kreis Bergstraße, aber auch immer noch und immer wieder aus dem Kreis Groß-Gerau - ob bei Büttelborn, Trebur oder Gernsheim. Seit Ausbruch der Seuche Mitte Juni dieses Jahres wurden 504 Wildschweinkadaver aus dem Kreis Groß-Gerau beprobt, 188 davon waren - Stand 23. Oktober - ASP-positiv. „Das bedeutet, dass wir in der Kreisverwaltung auch weiterhin im intensiven Austausch mit dem Ministerium und dem Regierungspräsidium, mit Landwirten, Forst und Jägerschaft steht, um uns über die aktuellen und künftig noch nötigen Schritte auszutauschen und Maßnahmen in die Wege zu leiten“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Adil Oyan. Zu diesen Schritten gehören zum Beispiel die Allgemeinverfügungen (bei der jüngsten vom 15. Oktober ging es vor allem um die Anpassung der Sperrzonen ans Infektionsgeschehen), Beratungen über die Organisation der Kadaversuche, die Informationen über den Stand des Zaunbaus oder auch über die Öffentlichkeitsarbeit. „Es ist uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin an die geltenden Regeln denken. Denn diese helfen uns allen: Wir wollen die Afrikanische Schweinepest eindämmen und damit möglichst schnell wieder zum alten Status quo zurückkehren können - sei es beim Spazierengehen mit Hund, sei es bei der Jagd, der Bewirtschaftung der Felder durch die Landwirte oder auch bei der Pilzsuche“, so Adil Oyan. Zu den zu beachtenden Regeln gehört etwa das Wegegebot im Wald. Das bedeutet auch, dass Pilze sammeln im Wald wegen der ASP weiterhin nicht erlaubt ist. Die Pflicht, Hunde an der maximal fünf Meter langen Leine auszuführen, gilt ebenfalls im gesamten Kreisgebiet für die Waldbereiche - zusätzlich gilt es generell überall auf Rüsselsheimer Gemarkung südlich der A60 und in den vier Südkreiskommunen, die besonders stark von ASP betroffen sind. An dieser Allgemeinverfügung hat sich nichts geändert, auch wenn hin und wieder anders geredet wird, weil die Menschen manchmal Wegegebot und Leinenpflicht verwechseln. Auch appellieren Kreis und Forst an alle, die Tore in den Schutzzäunen nicht zu zerstören und auch nicht offen stehen zu lassen. „Dies würde unsere Bemühungen konterkarieren, infizierten Wildschweinen den Weg zu versperren, damit sie die Krankheit nicht weitertragen“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Adil Oyan. Flankiert wird die Öffentlichkeitsarbeit des Kreises von einer Infokampagne des Landes Hessen, das Plakate zur Verfügung stellt, und vom Landesjagdverband, der ebenfalls Plakate verteilt. Eine gute Nachricht gibt es für die verbliebenen Schweine haltenden Betriebe im Kreis. Für die sogenannten Compliance-Schweine, die aus gesunden Tierbeständen und von regeltreuen, die Biosicherheit erfüllenden Höfen kommen, hat sich ein Schlachtbetrieb innerhalb des Kreises Groß-Gerau gefunden. Und einige Ferkel aus einem Betrieb in der Sperrzone III im Kreis können von einem Mastbetrieb im Kreis Darmstadt-Dieburg in Sperrzone II übernommen werden. |