Im Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen
Schweinepest, ASP, hat der Kreis Groß-Gerau in Abstimmung mit den Kommunen neue
Maßnahmen beschlossen.
Hunde
Hundehalter*innen müssen künftig mit hohen
Ordnungsgeldern rechnen, wenn sie die aktuellen Bestimmungen ignorieren. Bis zu
100 Euro Strafe drohen Hundehalter*innen, wenn sie ihre Tiere nicht anleinen,
an zu langen Leinen (länger als 5 m) führen oder das Wegegebot missachten. Im
Wiederholungsfall können auch höhere Bußgelder festgesetzt werden.
Zum Hintergrund:
Freilaufende Hunde können Wildschweine nachweislich
selbst dann aufscheuchen, wenn sie nur friedlich durch Büsche oder das
Unterholz laufen. Werden infizierte Wildschweine aufgeschreckt, können sie in
Bereiche laufen, in denen zuvor noch keine infizierten Tiere vorhanden waren.
Freilaufende Hunde können ASP-Viren auch durch Kontakt zu toten infizierten
Wildschweinen verschleppen. So breitet sich die ASP immer weiter aus und
erschwert die Seuchenbekämpfung erheblich. Eine generelle Leinenpflicht in der
infizierten Zone ist daher eine wichtige Maßnahme, um die Ausbreitung der
Seuche zu stoppen. Werden freilaufende Hunde in der definierten Zone
angetroffen, wird von ihren Halterinnen oder Haltern ein Bußgeld erhoben.
Bürgermeister Thorsten Siehr, selbst Hundebesitzer,
appelliert an alle Hundehalter*innen, sich aktiv an der Eindämmung der Seuche
zu beteiligen und die Leinenpflicht ernst zu nehmen. Aktuell prüft die Stadt
mehrere Gelände auf ihre Nutzung als provisorische Hundewiesen, auf denen Hunde
ihren Bewegungsdrang trotz der Seuche in eingezäunten Bereichen ausleben
könnten.
Veranstaltungen
Zu den weiteren Maßnahmen des Kreises zur Eindämmung der
ASP zählt ein Verbot für Veranstaltungen außerhalb von Kommunen. Innerörtliche
Veranstaltungen werden weiterhin erlaubt bleiben. Für den Außenbereich können
Einzelgenehmigungen erteilt werden. Bei Nichteinhalten des
Veranstaltungsverbots kann ein Bußgeld von 1.000 € fällig werden.
Dieses Veranstaltungsverbot hat erfreulicherweise nur
geringe Auswirkungen auf die anstehenden Sommerveranstaltungen der Stadt, da
diese weitestgehend innerorts bzw. in umzäunten Arealen geplant sind. Für eine
Veranstaltung im Außenbereich wurde eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht
gestellt.