Afrikanische Schweinepest (ASP): Kreis beschließt neue Maßnahmen

 

Im Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, ASP, hat der Kreis Groß-Gerau in Abstimmung mit den Kommunen neue Maßnahmen beschlossen.

Hunde
Hundehalter*innen müssen künftig mit hohen Ordnungsgeldern rechnen, wenn sie die aktuellen Bestimmungen ignorieren. Bis zu 100 Euro Strafe drohen Hundehalter*innen, wenn sie ihre Tiere nicht anleinen, an zu langen Leinen (länger als 5 m) führen oder das Wegegebot missachten. Im Wiederholungsfall können auch höhere Bußgelder festgesetzt werden.

Zum Hintergrund:
Freilaufende Hunde können Wildschweine nachweislich selbst dann aufscheuchen, wenn sie nur friedlich durch Büsche oder das Unterholz laufen. Werden infizierte Wildschweine aufgeschreckt, können sie in Bereiche laufen, in denen zuvor noch keine infizierten Tiere vorhanden waren. Freilaufende Hunde können ASP-Viren auch durch Kontakt zu toten infizierten Wildschweinen verschleppen. So breitet sich die ASP immer weiter aus und erschwert die Seuchenbekämpfung erheblich. Eine generelle Leinenpflicht in der infizierten Zone ist daher eine wichtige Maßnahme, um die Ausbreitung der Seuche zu stoppen. Werden freilaufende Hunde in der definierten Zone angetroffen, wird von ihren Halterinnen oder Haltern ein Bußgeld erhoben.

Bürgermeister Thorsten Siehr, selbst Hundebesitzer, appelliert an alle Hundehalter*innen, sich aktiv an der Eindämmung der Seuche zu beteiligen und die Leinenpflicht ernst zu nehmen. Aktuell prüft die Stadt mehrere Gelände auf ihre Nutzung als provisorische Hundewiesen, auf denen Hunde ihren Bewegungsdrang trotz der Seuche in eingezäunten Bereichen ausleben könnten.

Veranstaltungen
Zu den weiteren Maßnahmen des Kreises zur Eindämmung der ASP zählt ein Verbot für Veranstaltungen außerhalb von Kommunen. Innerörtliche Veranstaltungen werden weiterhin erlaubt bleiben. Für den Außenbereich können Einzelgenehmigungen erteilt werden. Bei Nichteinhalten des Veranstaltungsverbots kann ein Bußgeld von 1.000 € fällig werden.

Dieses Veranstaltungsverbot hat erfreulicherweise nur geringe Auswirkungen auf die anstehenden Sommerveranstaltungen der Stadt, da diese weitestgehend innerorts bzw. in umzäunten Arealen geplant sind. Für eine Veranstaltung im Außenbereich wurde eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt.

 

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