Schöffinnen und Schöffen gesucht

Schöffinnen/Schöffen gesucht
 

Für die Schöffenwahl 2023 zur Amtsperiode 2024 bis 2028 werden interessierte Bürger*innen gesucht, die das Amt einer Schöffin/eines Schöffen am Landgericht Darmstadt oder am Amtsgericht Groß-Gerau übernehmen wollen. Gesucht werden Personen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Voraussetzungen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG):

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg
  • Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre (zum 1. Januar 2024)
  • ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • gesundheitliche Eignung
  • kein Vermögensverfall
  • keine Verurteilung von mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe
  • kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

Außerdem wird charakterliche Eignung vorausgesetzt:

  • Unparteilichkeit
  • selbstständige Arbeitsweise
  • Urteilsreife sowie geistige Beweglichkeit
  • hohes Verantwortungsbewusstsein

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil.

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Wie kann ich mich auf das Schöffenamt bewerben?

Interessiere Personen können ihr vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular bis zum 05. April 2023 per Post an die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg, Fachbereich V, Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg oder per Mail an schorr@gigu.de senden.

zum Bewerbungsformular zur Schöffin/zum Schöffen

Die Stadtverordnetenversammlung (zuständig für die Vorschlagsliste der Schöffen) schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Insgesamt sind 18 Schöffen vorzuschlagen, so dass mindestens 36 Personen vorzuschlagen sind. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Weitere Informationen sind bei der städtischen Mitarbeiterin, Martina Schorr, unter der Rufnummer 06144/20-182 oder per E-Mail (schorr@gigu.de) erhältlich.

→ Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen

 

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