Bürgerbeteiligung: Aufstellung eines Lärmaktionsplans für den Frankfurter Flughafen

Fluglärm
 

Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Überprüfung bestehender Lärmaktionspläne muss auch der bestehende Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt Main bis spätestens Sommer 2024 überprüft und überarbeitet werden. Dabei stellt die aktuelle Lärmkartierung die Grundlage für die Überprüfung des Plans dar.

Die Lärmkarten für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main sind auf der Internetseite des Hessischen
Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Im Rahmen der Neuaufstellung besteht bis zum 30. April 2023 die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen.

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadtverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt

 

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