KWG und Baugenossenschaft: Wohngeld-Plus-Gesetz

Wohngeld
 

Zum 1. Januar 2023 ist das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten, um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können. Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und dem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten kompensiert werden.

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

Wohngeld wird nur an Personen gezahlt, die keine anderen Leistungen zum Lebensunterhalt, wie zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung, erhalten.
Ob und wieviel Wohngeld Mieter*innen beziehen können, wird nach Einreichen des Antrages geprüft. Einen Antrag auf Wohngeld für eine Wohnung im Bereich Ginsheim-Gustavsburg kann bei der Wohngeldbehörde des Kreises Groß-Gerau gestellt werden. Unter folgendem Link sind die für die Antragstellung notwendigen Formulare zu finden: www.kreisgg.de/soziales/soziale-hilfen/wohngeldbehoerde/

Mieter der Kommunalen Wohnungsgesellschaft (KWG) oder der Baugenossenschaft Mainspitze erhalten die Formulare beim kommunalen Wohnungsunternehmen oder in den Bürgerbüros der Stadt - auch ohne vorherige Terminvereinbarung.

 

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