Das
Wahlamt teilt mit, dass die Bürger*innen versichert sein können, dass Rahmen
der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden,
um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch
der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu
zählen folgende Maßnahmen:
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem
sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts
eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum bzw. in den Wahlbüros der
Bürgerhäuser werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass
Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt
und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass der einzuhaltende
Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Die Wahlkabinen werden regelmäßig
gereinigt.
- Für die Stimmabgabe liegen Schreibstifte
bereit, die mit nach Hause genommen werden sollen. Die Bürger/innen können aber
auch gerne eigene Stifte zur Kennzeichnung mitbringen.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden
mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.
- Zusätzlich stehen Trennwände (Spuckschutz)
zur Verfügung.
- Ein- und Ausgänge der Wahllokale sind
voneinander getrennt und entsprechend gekennzeichnet.
- Der reibungslose Ablauf kann dadurch
unterstützt werden, dass die Wähler/inne ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen.