Land Hessen verschärft weiterhin Maßnahmen zur Begrenzung von Zusammenkünften – Stand 21.03.2020Zu den gestern (20.3.) veröffentlichen Vorgaben, dass Zusammenkünfte über 5 Personen, sowohl öffentlich als auch privat, verboten sind, hat die hessische Landesregierung weitere Angaben gemacht. Danach sind Ansammlungen und Zusammenkünfte auch auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie in Park- und Grünanlagen untersagt. Bei Begegnungen mit anderen Personen an diesen Orten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen sind in der Stadt Ginsheim-Gustavsburg derzeit maximal 12 Personen in den Trauerhallen zugelassen. Näher definiert und ergänzt wurde darüber hinaus die bisherige
Festlegung von Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angeboten, die geschlossen werden oder eingestellt werden müssen. Einzelnen handelt es sich zusätzlich um:
Untersagt werden:
Für
die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten werden oder geöffnet bleiben
Gaststätten, Hotels und andere Gewerbe dürfen Speisen und Getränke nur zur Abholung oder Lieferung anbieten. Auf die erforderlichen Hygienemaßnahmen ist dabei zu achten und diese müssen ausgehängt werden. Vor Ort ist kein Verzehr mehr möglich. Die
vollständige, aktuelle Änderungsverordnung kann hier als Pdf heruntergeladen werden. Eine vollständige Darstellung aller Verordnungen
des Landes kann unter der Internetadresse https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen eingesehen und
abgerufen werden. |