Feuerwerksverbot im öffentlichen RaumDie Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach der Allgemeinverfügung
des Landrates des Kreises Groß-Gerau vom 17.12.2020 „das Zünden von
Feuerwerkskörpern im gesamten öffentlichen Raum des Kreises untersagt ist“. Für den privaten Bereich gilt die dringende Empfehlung auch dort auf das Abbrennen zu verzichten. Durch diese Maßnahmen sollen die ohnehin durch die Pandemie hochbelasteten Krankenhäuser, die erfahrungsgemäß jedes Jahr durch das Zünden von Feuerwerk und den damit einhergehenden Verletzungen an Sylvester vermehrt in Anspruch genommen werden, nicht noch zusätzlich belastet werden. |