⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe einschließlich Gaststätten / Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie TätigkeitenLeistungsbeschreibungFür bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen Sie keine Reisegewerbekarte. Sie müssen den Beginn eines solchen Gewerbes jedoch gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde anzeigen.
VoraussetzungenEine Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen Sie vornehmen, wenn Sie
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hinweise: Welche Gebühren fallen an?Für die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 25,50 Euro erhoben. Welche Fristen muss ich beachten?Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Rechtsgrundlage
Anträge / FormulareFür die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren. Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |