Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m,w,d)

Stellenausschreibung - Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
 

Wir suchen DICH zum 15.08.2025 als Auszubildende*n für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d).


Allgemeine Informationen über den Ausbildungsberuf

  • dreijährige Ausbildung
  • Bezahlung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
  • berufsbegleitender Unterricht am Verwaltungsseminar Darmstadt und der Berufsschule Groß-Gerau


Was Dich erwartet

Wir bieten Dir eine vielseitige und interessante Ausbildung in allen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung

  • Bürgerservice,
  • Personalwesen,
  • Sozialverwaltung,
  • Organisation,
  • IT,
  • Raum, Bau, Umwelt,
  • Liegenschaften,
  • Finanzwesen,
  • Kultur- und Jugendpflege sowie
  • Hoheitsverwaltung.

Wenn die Arbeit im Büro, mit Gesetzen und Zahlen sowie der tägliche Kontakt mit den Bürger*innen für Dich nach einem aufregenden Arbeitstag mit spannenden Aufgaben klingt, ist die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d/ genau das Richtige.


Was wir von Dir erwarten

  • mindestens ein guter Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss


Benefits der Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg:

  • kostenloses Premium-Jobticket
  • Jahressonderzahlung und Vermögenswirksame Leistungen
  • 30 Tage Urlaub jährlich
  • Prämie bei bestandener Abschlussprüfung


Interessiert?

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung. Bitte sende uns Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (zusammengefasst in einem PDF-Dokument, Größe max. 10 MB) bis zum 21.03.2025 per E-Mail an bewerbung@gigu.de.

Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.


Fragen und weitere Infos

Für weitere Auskünfte stehen Frau Sänger (Tel. 06144/20-175) und Herr Auer (Tel. 06144/20-173) jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir weisen darauf hin, dass postalisch eingehende Bewerbungen nicht zurückgeschickt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgegeben, sondern mit sämtlichen gespeicherten Daten unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.

 

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