⇑ / Rundfunkbeitrag im privaten Bereich AnmeldungLeistungsbeschreibungAls volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen. Hinweis: Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
VerfahrensablaufSie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies
Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
An wen muss ich mich wenden?ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zuständige StelleVoraussetzungenSie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Für Bürgerinnen und Bürger:
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Welche Fristen muss ich beachten?Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
RechtsgrundlageAnträge / FormulareWas sollte ich noch wissen?BemerkungenDer Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 abgelöst. Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
|