⇑ / Rundfunkbeitrag im privaten BereichLeistungsbeschreibungDer Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können. Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten. An wen muss ich mich wenden?ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag: Service-Telefonzeiten: Zuständige StelleVoraussetzungenSie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
Welche Unterlagen werden benötigt?Keine Welche Gebühren fallen an?Für Bürgerinnen und Bürger:
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums. Welche Fristen muss ich beachten?Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?BemerkungenDer Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 abgelöst. Enthalten in folgenden Kategorien |