⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe einschließlich Gaststätten / Gewerbe erlaubnispflichtig: AuskunftLeistungsbeschreibungGrundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, teilweise Ihre fachliche Eignung und/oder gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Welche Gebühren fallen an?Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |