⇑ / Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen MinisterpräsidentenLeistungsbeschreibungDie Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.
Es handelt sich dabei um freiwillige staatliche Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen und weiterreichende Verpflichtungen aus der Ehrenpatenschaft bestehen nicht. An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?keine Welche Fristen muss ich beachten?Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt zu stellen. Bei nach Ablauf der Jahresfrist gestellten Anträgen werden die Zuwendungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt. RechtsgrundlageAnträge / FormulareAlternativ können Sie den Antrag auch online stellen: https://antrag.hessen.de/ehrenpatenschaft.
Welche Systemvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um Fördermittel online zu beantragen? Der uneingeschränkte Funktionsumfang bei der Online-Beantragung von Fördermitteln steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn
Derzeit werden die Betriebssysteme Windows und Mac OS X unterstützt.
Das Online-Antragsformular können Sie mit folgenden Internet-Browsern aufrufen.
Viele Webseiten beinhalten JavaScript, eine Skriptsprache welche in Ihrem Browser läuft. Sie hilft dabei Webseiten für bestimmte Zwecke funktional zu gestalten. Sollte diese Sprache deaktiviert sein, könnten Ihnen einige Funktionen nicht zur Verfügung stehen. Innerhalb des Online-Antragsformulars und der angebotenen Dienste ist technisch bedingt eine Verwendung von JavaScript erforderlich, um Ihnen eine einwandfreie und komfortable Nutzung zu ermöglichen.
Wie die meisten Websites werden auch im Online-Antragsformular Cookies verwendet. Ein Cookie ist eine Datei die auf dem lokalen Computer gespeichert wird. Sie enthält typischerweise Daten über besuchte Webseiten, die der Webbrowser beim Surfen im Internet speichert.
Pop-ups sind Fenster (neue Browser-Fenster, Registerkarten oder Dialogfenster, etc.) die dann auftauchen, wenn der Cursor der Maus über ein bestimmtes Wort, einen Hyperlink oder einen bestimmten grafischen Bereich geführt wird oder eine bestimmte Funktion ausgeführt wird. Ein Pop-Up-Blocker darf daher nicht aktiv sein.
Benötige ich für die Online-Beantragung von Fördermitteln zusätzliche Programme? Zum Öffnen von PDF-Dokumenten benötigen Sie eine spezielle Software, die kostenfrei zur Verfügung steht. Die bekannteste ist der PDF Reader der Firma Adobe (https://get adobe.com/de/reader/), es gibt aber auch alternative kostenfreie Produkte (Foxit PDF Reader, https://www.foxitsoftware.com/de/products/pdf-reader/ oder Nitro Reader, https://www.gonitro.com/pdf-reader). Nachdem Sie die Software installiert haben, können Sie das PDF-Dokument öffnen und betrachten. BemerkungenWeitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Hessischen Staatskanzlei.
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