⇑ / Sterbefall / Anzeige Sterbefall / Sterbeurkunde AusstellungLeistungsbeschreibungJeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde. VerfahrensablaufSie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.
Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen. Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
An wen muss ich mich wenden?Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
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Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. VoraussetzungenVoraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung. Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
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