⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Besondere Erlaubnisse / Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an StraßenLeistungsbeschreibungArbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden. VerfahrensablaufDer Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen. VoraussetzungenWelche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro fest. Welche Fristen muss ich beachten?Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |