⇑ / SchwerbehindertenausweisLeistungsbeschreibungDer Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:
Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.
Die Ausweise haben die Farben gün oder grün/orange. Schwerbehinderte Menschen, welche das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können, erhalten einen Ausweis in den Farben grün/orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein farbiges Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg unterstützt bei der Antragstellung.
VoraussetzungenGrad der Behinderung von mindestens 50 Welche Gebühren fallen an?kostenlos Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
RechtsgrundlageAnträge / FormulareFormloses Schreiben mit einem farbigen Passbild in der Anlage, welches Sie an Ihr zuständiges Hessisches Amt für Versorgung und Soziales richten.
Was sollte ich noch wissen?Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden. BemerkungenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |