⇑ / Migration und Asyl / Einwanderung / Einbürgerung / EinbürgerungLeistungsbeschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Rathaus Gustavsburg und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Der Antrag wird dort vervollständigt und zur abschließenden Bearbeitung an die zuständige Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) weitergeleitet. An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Welche Gebühren fallen an?Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Wo finde ich weiterführende Informationen? Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
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