⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe einschließlich Gaststätten / Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), ErlaubnisLeistungsbeschreibungWenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. An wen muss ich mich wenden?Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, wo Sie die Tätigkeit ausüben wollen. Bei Handel mit artgeschützten Tieren, müssen Sie sich außerdem an das Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums wenden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich Ihr Unternehmen jeweils aufhält, da eine Meldepflicht aufgrund des Artenschutzes besteht. Sie müssen einen Herkunftsnachweis für das jeweilige Tier erbringen und benötigen, wenn Sie artgeschützte Tiere verkaufen möchten, zudem auch eine EG-Bescheinigung, die Ihnen von dem Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums ausgestellt wird. Welche Gebühren fallen an?Es gilt die
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt sowie dem zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen. Rechtsgrundlage
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