⇑ / Abfall: AltpapierLeistungsbeschreibungDie Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
In der blauen Wertstofftonne dürfen nur saubere Materialien gesammelt werden. Die Sortierer des Entsorgungsunternehmens sind dankbar für diese Rücksichtnahme und auch die Verwertung des Papiers ist nur auf diese Weise gewährleistet. Milch- und Fruchtsafttüten sollten deshalb möglichst tropffrei geleert, Sahne- und Joghurtbecher oder Tomatendosen kurz durchs letzte Spülwasser gezogen werden. Dosen mit hartnäckigen Verschmutzungen wie Hunde- und Katzenfutter- oder Fischdosen, die zudem beim Säubern Verletzungen hervorrufen können, gehören in die Restmülltonne. Auch Papier- oder Pappe mit Fett- oder Lebensmittelresten ist im Restmüll besser aufgehoben. Auch Verpackungen aus Kunststoff oder Verbundmaterialien gehören in die blaue Wertstofftonne. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Verpackungen mit dem "grünen Punkt" oder anderen Verwertungszeichen gekennzeichnet sind. RechtsgrundlageKreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt) DateianhängeZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |