⇑ / Geburt / Nach der Geburt / Geburtsurkunde; AusstellungLeistungsbeschreibungDie Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten. VerfahrensablaufPersönliche Antragstellung:
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax:
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Beantragung online
An wen muss ich mich wenden?Für den Geburtsort zuständiges Standesamt
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. VoraussetzungenPersonenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). Welche Unterlagen werden benötigt?Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
Welche Gebühren fallen an?Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt . RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |