⇑ / Heirat und Partnerschaft / Heirat / Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches StandesamtLeistungsbeschreibungOrdnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig. VerfahrensablaufDetails zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus. Hinweise (Besonderheiten) Seit 01.01.2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt – das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter. Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an. Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt I in Berlin Öffnungszeiten:
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. VoraussetzungenEine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Antragsberechtigte:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen: bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
Welche Gebühren fallen an?
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