Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat am 2.7.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau wohnvoll Village“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau wohnvoll Village“ liegt in der Gemarkung Ginsheim, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 488/6, 488/7, 489/2, 490/1, 490/2, 491/10, 492/12 sowie Teile des Flurstücks 1087.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 7.091 m² (0,71 ha) und befindet sich am südöstlichen Rand des Stadtteils Ginsheim der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an vorhandene Wohnbebauung. Im Süden des Plangebiets verläuft die Neckarstraße (L3040) mit einem an das Plangebiet angrenzenden Fuß- und Radweg. Im Osten grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen an.
Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Neubau wohnvoll Village - unmaßstäblich
Ziele und Zwecke der Planung
Die wohnvoll Development Service GmbH plant am südöstlichen Ortsrand des Stadtteils Ginsheim der Stadt Ginsheim-Gustavsburg die Errichtung einer Seniorenwohnanlage.
Die Wohnanlage soll Raum für zwei Pflegewohngemeinschaften mit jeweils 12 Bewohnern sowie 53 betreuten Wohneinheiten bieten. Die betreuten Wohneinheiten werden in einer Größe zwischen 40 m² und 69 m² geplant. Zur täglichen Versorgung der Bewohner sollen ein Café, ein ambulanter Dienst und eine Tagespflege in die Seniorenanlage integriert werden.
Über den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes hinaus werden aus Gründen der städtebaulichen Ordnung gem. § 12 Abs. 4 BauGB die südlich angrenzenden Flächen des ehemaligen Gärtnereigeländes Neckarstraße 52 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau wohnvoll Village“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Absatz 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau wohnvoll Village“ ist am 17.05.2025 erfolgt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat vom 04.03.2024 bis 12.04.2024 stattgefunden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau wohnvoll Village“ mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, artenschutzrechtlicher Potenzialeinschätzung, artenschutzrechtlicher Untersuchung zur Zauneidechse, FFH-Vorprüfung, hydrogeologischem Gutachten, Stellungnahme zu ergänzenden Bodenuntersuchungen zur Versickerungsprüfung, Schallschutzgutachten, Mobilitätskonzept und Stellplatznachweis, Verkehrsuntersuchung, Fachbeitrag zur entwässerungstechnischen Erschließung sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden in der Zeit von Montag, 14.07.2025, bis einschließlich Freitag, 22.08.2025, auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
Zusätzlich stehen die Inhalte auf der Website der Planergruppe ROB unter "Beteiligungsverfahren“ zur Verfügung.
Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wird
auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen verwiesen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten
Unterlagen im Rathaus Ginsheim, Schulstraße 12, 65462
Ginsheim-Gustavsburg nach Terminvereinbarung eingesehen und über deren Inhalt
Auskunft verlangt werden. Bitte nehmen Sie diesbezüglich im genannten Zeitraum
Kontakt mit Herrn Matthias Richter (richter@gigu.de) per E-Mail oder per
Telefon (+49 (0)6144 20-167) auf. Telefonische
Erreichbarkeit: Montag – Freitag: 09:00 Uhr
– 12:00 Uhr; Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr.
Bestandteil der Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen
sind verfügbar:
- Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB
mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Einleitung (Kurzdarstellung des Inhalts und der
wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes; Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
mit Angaben über Stand-orte, Art und Umfang; Bedarf an Grund und Boden der
geplanten Vorhaben; Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und
Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von
Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der
Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden; Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung)
- Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen (Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
Umweltzustands (Basisszenario); Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustands bei Durchführung der Planung; Beschreibung der geplanten
Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden mit
ggf. geplanten Überwachungsmaßnahmen; In Betracht kommende anderweitige
Planungsmöglichkeiten; Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen
nach § 1 Absatz 6 Nummer 7j BauGB)
- Zusätzliche Angaben (Beschreibung der
wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung
der Angaben aufgetreten sind; Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur
Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf
die Umwelt; Allgemein verständliche Zusammenfassung; Referenzliste der Quellen)
- Artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Anlass, Aufgabenstellung
- Ergebnisse (Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes; Fledermäuse;
Vögel; Reptilien; Amphibien)
- Zusammenfassung
- Literatur
- Artenschutzrechtliche Untersuchung zur Zauneidechse
mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Anlass, Aufgabenstellung
- Ergebnisse (Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes; Ergebnisse)
- Zusammenfassung
- Literatur
- FFH-Vorprüfung gemäß § 34 BNatSchG für die Gebiete 6016-401
„Mainmündung und Ginsheimer Altrhein“ sowie 6016-306 „Ginsheimer Altrhein“ mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Einleitung (Anlass und Aufgabenstellung; Rechtliche
Grundlagen)
- Methodik
- Beschreibung der
Schutzgebiete und ihrer Erhaltungs- und Entwicklungsziele
- Beschreibung des
Vorhabens (Allgemeine Angaben zum Vorhaben; Beschreibung der Wirkfaktoren)
- Prognose zur möglichen Beeinträchtigung der
Erhaltungs- und Entwicklungsziele der Schutzgebiete (Betrachtung der
Lebensraumtypen; Betrachtung der Artenvorkommen; Pläne und Projekte mit
kumulativer Wirkung)
- Fazit
- Hydrogeologisches Gutachten mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Veranlassung
- Standortbeschreibung
- Vorhandene Unterlagen
- Geologie
- Hydrogeologie
- Schlussfolgerungen
- Stellungnahme zu
ergänzenden Bodenuntersuchungen zur Versickerungsprüfung mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Geologische und hydrogeologische Übersicht
- Altlasten, Kampfmittel, Leitungen
- Untersuchungsumfang
- Geländearbeiten
- Bodenmechanische und -physikalische Laboruntersuchungen
- Baugrund – Schichtenaufbau des Untergrunds
- Grundwasser, Durchlässigkeitsbeiwerte und Versickerung
- Schallschutzgutachten mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung
- Rechts- und Beurteilungsgrundlagen
- Immissionswerte und Abwägungshinweise (Orientierungswerte
nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1; Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV;
Abwägungshinweise und Rechtsprechung)
- Untersuchung der Verkehrslärmimmissionen (Ausgangsdaten
Straßenverkehr; Immissionsorte für die Einzelpunktberechnung; Berechnung der
Beurteilungspegel und Ergebnisdiskussion; Beurteilung der verkehrlichen
Auswirkungen des Planvorhabens)
- Anmerkungen zu den gewerblichen Lärmimmissionen
- Passive bauliche Schallschutzmaßnahmen nach DIN
4109 (Erläuterungen zur DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau; Methodik zur
Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach der DIN 4109-2:2018-01; Berechnungsergebnisse;
Belüftungseinrichtungen; Schutz der bebauten Außenwohnbereiche)
- Textliche Festsetzungen
- Fazit
- Anlagenverzeichnis
- Fachbeitrag zur entwässerungstechnischen
Erschließung mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Veranlassung und Zielsetzung
- Entwässerung (Allgemeines; RE-Entwässerung; Überflutungsschutz bei
Starkregenereignissen; SW-Entwässerung)
- Stellungnahme des Abwasser- und
Servicebetriebs Mainspitze mit Aussagen zu den
folgenden Themen:
- Ver- und Entsorgung (Erweiterung bestehender Kanalleitungen; Entwässerungsplanung)
- Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik
GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Ver- und Entsorgung (Schutz und Zugang von Telekommunikationslinien; Abstimmung zu Lage und
Dimensionierung von Leitungszonen)
- Grünordnung (Hinweise zu Baumpflanzungen)
- Stellungnahme des Kirchenvorstandes der evangelischen Kirchengemeinde mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Klimaschutz (Nachhaltige Energieversorgung)
- Umweltschutz (Forderung zur ausreichenden Durchgrünung)
- Stellungnahmen des Kreisausschusses des
Kreises Groß-Gerau, Fachbereich Regionalentwicklung und Mobilität mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Regionalplanung (Ausgleich Regionaler Grünzug)
- Klimaschutz (Hinweis
auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz; Dimensionierung
des Vorhabens, Nutzung Solarenergie; Prüfung zur Integration in die kommunale
Wärmeplanung)
- Umweltschutz (Überarbeitung
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen)
- Artenschutz (Notwendige Kartierungen zu Reptilien)
- Grünordnung (Anpassung der Pflanzliste; Verbindliche
Festsetzung der Dachbegrünung; Prüfung zur Fassadenbegrünung)
- Wasserschutz (Versickerung von Niederschlagswasser)
- Immissionsschutz (Bauliches Schalldämm -und Lüftungskonzept)
- Ver- und Entsorgung (Entsorgung der
Abfälle; Angaben zur Löschwasserversorgung; Dimensionierung der
Entwässerungsanlagen)
- Stellungnahme des Kreisausschusses des
Landkreises Darmstadt-Dieburg, Fachbereich Ländlicher Raum mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Immissionsschutz (Hinweis auf Immissionen durch angrenzende Ackerflächen)
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums
Darmstadt mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Regionalplanung (Kompensation Regionaler Grünzug)
- Ver- und Entsorgung (Darstellung der gesicherten Trink- und Löschwasserversorgung; Verwertung
von Niederschlagswasser und Abwasser)
- Wasserschutz (Auswirkungen auf das Grundwasser;
Erstellung eines Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie; Verwertung von
Niederschlagswasser; Aussagen zur Versickerung von Niederschlagswasser;
Wasserrechtliche Erlaubnis; Festsetzungen zum Grundwasserschutz; Ergänzung des
Umweltberichts zum Thema Grundwasser; Auswirkungen von Starkregenereignissen; Hinweis
zu wassergefährdenden Stoffen)
- Artenschutz (Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmen;
Aussagen zum Vorkommen der Haselmaus)
- Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Umweltschutz (Ergänzung der Allgemein verständlichen Zusammenfassung im Umweltbericht;
Berücksichtigung des Umweltschutzes; Sicherung der Bestandshecke zwischen
Plangebiet und angrenzender Wohnbebauung)
- Bodenschutz (Hinweis auf Bodenversiegelung durch das Vorhaben)
- Immissionsschutz (Auswirkungen Verkehrsemissionen auf die angrenzende Wohnbebauung;
Prüfung der Angaben im Schallschutzgutachten)
- Sonstiges (Öffentliche Zugänglichkeit des Grünstreifens; Verschattung von
Grundstücken)
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen
abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mailadresse richter@gigu.de und dewan@planergruppe-rob.de übermittelt
werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben
werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist
die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweise in
Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen,
dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der
Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen
Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer,
Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens von der Stadt Ginsheim-Gustavsburg und dem von ihr mit
der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am
Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten
Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den
betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht,
sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der
betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung,
Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach
3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.