⇑ / Geburt / Nach der Geburt / AbstammungsurkundeLeistungsbeschreibungDie Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen “beglaubigten Registerausdruck" des Geburtseintrags festgestellt werden. Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |