/ Bauen und Wohnen / Wohnen und Umzug / Wohnung Abmeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Dateianhänge

 

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