⇑ / Schule, Ausbildung und Studium / Berufsausbildung / Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragenLeistungsbeschreibungWenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung beginnen möchten, müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Welche Unterlagen werden benötigt?Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen. Welche Gebühren fallen an?Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Die Arztwahl ist frei. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist. Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Online-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |